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Schwarzlöhne – Brutto oder Netto
28.09.2016Ein Sportverein zahlt seinen Spielern Erfolgsprämien „schwarz“ aus. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde strittig, ob diese Schwarzzahlungen als Bruttozahlungen oder als Nettozahlungen zu werten sind, die auf Bruttobeträge hochgerechnet werden müssen, die dann die Basis für die lohnabhängigen Abgaben bilden.
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