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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein globaler Sammelbegriff unter den unter anderem folgende Straftatbestände fallen:

Betrug, Untreue, fahrlässige und vorsätzliche Gläubigerschädigung, Vergehen und Verbrechen nach dem Gesellschaftsrecht der GmbH, Aktiengesellschaft, Submissionsbetrug, Finanzstrafvergehen, Umweltdelikte, Börsenvergehen, Vergehen gegen Immaterialgüterrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, Patentrecht und anderen.

Ausgewählte Referenzfälle:

  • Verteidigung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen,
  • Untreue und Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer,
  • Betrug bei der Gewährung von Darlehen und Krediten,
  • Missbrauch von Organfunktionen durch Geschäftsführung,
  • Verteidigung gegen Vorwürfe fahrlässiger KRIDA nach Konkurs,
  • Geschäftsführerhaftung nach der BAO,
  • Begleitung von Sanierung und Insolvenzanmeldung.