
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein globaler Sammelbegriff unter den unter anderem folgende Straftatbestände fallen:
Betrug, Untreue, fahrlässige und vorsätzliche Gläubigerschädigung, Vergehen und Verbrechen nach dem Gesellschaftsrecht der GmbH, Aktiengesellschaft, Submissionsbetrug, Finanzstrafvergehen, Umweltdelikte, Börsenvergehen, Vergehen gegen Immaterialgüterrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, Patentrecht und anderen.
Ausgewählte Referenzfälle:
- Verteidigung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen,
- Untreue und Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer,
- Betrug bei der Gewährung von Darlehen und Krediten,
- Missbrauch von Organfunktionen durch Geschäftsführung,
- Verteidigung gegen Vorwürfe fahrlässiger KRIDA nach Konkurs,
- Geschäftsführerhaftung nach der BAO,
- Begleitung von Sanierung und Insolvenzanmeldung.