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Entgeltlicher Kontoauszug rechtswidrig

26.02.2019

Die in den AGB einer Bank vorgesehene Gebühr von € 2,00 pro postalisch übermitteltem Kontoauszug ist nicht rechtmäßig. Gemäß § 33 und § 53 Zahlungsdienstgesetz 2018 hat die Bereitstellung von Informationen dann unentgeltlich zu erfolgen, wenn dies nach Maßgabe eines Rahmenvertrags im Sinne des ZaDiG geschieht. Daher hat die Bereitstellung unabhängig von der gewählten Art der Übermittlung (insofern auch auf Papier) kostenlos zu erfolgen. [OGH 24.04.2018, 9 Ob 11/18k]