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Die Klauseln hinsichtlich "manueller Nachbearbeitung" und "fremder Spesen" sind nichtig

26.02.2019

Die in den AGB einer Bank enthaltene Klausel „manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen € 2,90/€ 3,90“, der zufolge Kunden die festgelegten Entgelte auch dann zahlen müssen, wenn die manuelle Nachbearbeitung ihrer Transaktion allein aus der Sphäre des Kreditinstituts zurechenbaren Gründen erforderlich ist (wie etwa EDV-Fehler), ist gröblich benachteiligend und dementsprechend unwirksam. Die Klausel „fremde Spesen werden weiterverrechnet“ erweckt den Eindruck, dass die Kunden auch die Kosten dritter Unternehmen tragen müssen, enthält jedoch keinerlei Einschränkungen oder Präzisierungen und ist folglich aufgrund der Intransparenz ebenfalls unwirksam. [OGH 29.05.2018, 1 Ob 57/18s]