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M & A

Mergers & Akquisition – Unternehmensvereinigung und Unternehmensübernahme ist eine Beratungstätigkeit, die auch oftmals grenzüberschreitende Sachverhalte umfasst. Der Kauf von Unternehmen ist mit komplexen Rechtsfragen verbunden, die über Sachenrecht, Gewährleistung, Zusagen, Bilanzgarantien, Steuerrecht, Gewerberecht, Arbeitsrecht sowie Patent- und Urheberrecht weit hinausgeht. Schon die Verhandlungsstrategie muss durchdacht sein, die Projektbegleitung auf Änderungen eingehen können. Sind börsennotierte Unternehmen involviert, steigt die Komplexität der Rechtsfragen noch weiter an. Wirtschaftliches- und kaufmännisches Denken sind hier ebenso notwendig, wie profunde Analysen, zB der steuerrechtlichen Folgen für die Finanzierung, und der Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Transaktion und des Fortbetriebes.

Ausgewählte Referenzfälle:

  • Entwurf und Durchführung von Due Diligence Prüfungen für
    • Immobilientransaktion,
    • Hotel,
    • Forschungs- & Entwicklungsunternehmen,
    • Industrieanlage,
    • Produktionsunternehmen.
  • Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (Share-Deal, Asset-Deal) auch nach int. Standards,
  • Analyse diverse einzelner Rechtsaspekte,
  • Schadenersatzverfahren wegen Bilanzgarantien,
  • Kollektivvertrags-Folgen,
  • Haftungsübernahmen, Haftungsreduktionen und Haftrücklässe,
  • Konsortialkreditverträge und Finanzierungsverträge,
  • Prospektprüfungen,
  • Veröffentlichungspflichten,
  • Übernahmerecht,
  • Beratung beim Investitionsschutz.