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Baurecht

Beratungsbedarf besteht bereits bei Abschluss des Bauvertrages, auch allenfalls eines Architektenvertrages. Im Zuge der Baudurchführung kann es zu Änderungen, Problemen und Fehlern kommen, an denen auch mehrere Firmen beteiligt sein können.

Beraten werden: Bauherr (ausschreibende Stelle), Architekten, Zivilingenieure, Lieferanten, Baufirmen, Subunternehmer.

Auch in Fragen des Grundstücksrechtes und des öffentlichen Baurechts (je nach Bundesland verschieden).

Für Großprojekte bestehen oftmals umfangreiche Vertrags- und Regelwerke (zB nach FIDIC).

Ausgewählte Referenzfälle:

  • Musterverträge für eine Fertighausfirma,
  • Streitigkeiten aus Zusatzaufträgen, Zusatzkosten (kunden- und firmenseitig),
  • Gewährleistungsstreitigkeiten (zB U-Bahnbau, Straßenbau, Hochbau, Schlosserarbeiten, Konstruktionsfehler, Aufklärungs- und Warnpflicht),
  • Beeinträchtigung von Mietern durch Baumaßnahmen,
  • Honorarforderungen von Architekten,
  • Haftung von Architekt und Örtlicher Bauaufsicht,
  • Auslegungsfragen von Auftragsregelwerken (zB Stadt Wien),
  • Rechtsfragen rund um Haftrücklässe,
  • Preisanpassungsklauseln,
  • Pönalklauseln,
  • Haftung zwischen beteiligten Baufirmen.