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Zustimmungspflicht bei der Registrierung einer Videoüberwachung

01.03.2018

Nach dem Datenschutzgesetz muss die Installation einer Videoüberwachung bei der Datenschutzbehörde registriert werden. Ist nach dem Arbeitsverfassungsgesetz dafür eine Betriebsratsvereinbarung abzuschließen, muss diese beim Registrierungsverfahren vorgelegt werden. Andernfalls ist die Meldung als mangelhaft abzulehnen. Für die Frage, ob eine zum „Eigen- bzw Objektschutz“ vorgenommene Überwachung einer Zustimmung des Betriebsrats bedarf, ist entscheidend, wie weit die tatsächliche Erfassung von Mitarbeitern wirksam ausgeschlossen werden kann. [VwGH 23.10.2017, Ro 2016/04/0051]