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Zur nachbarrechtlichen Haftung eines Flughafens für Immissionen durch Lärm

27.07.2020

Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft, die sich in der Einflugschneise eines öffentlichen Flughafens befindet. Am Vorfallstag überflog eine Boeing 767 in rund 60m Höhe das Grundstück des Klägers, wobei dort eine Lärmbelastung von 86,7 dB auftrat. Nachbarrechtliche Ansprüche wegen Schäden aufgrund von Emissionen einer behördlich genehmigten Anlage bestehen verschuldensunabhängig. Voraussetzung ist aber die Ortsunüblichkeit der Immission, die im Anlassfall verneint wurde. [OGH 30.01.2020, 2 Ob 12/19g]