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Zur Haftung für Trauerschaden wegen Tötung eines Tieres

27.07.2020

Zwei Hundebesitzer trafen auf einem Güterweg aufeinander. Die beiden kleinen, an Flexileinen geführten Hunde der Klägerin liefen während des Gesprächs herum und hüpften auf den Beklagten und dessen an Jagdleinen geführten, abgerichteten Jagdhunde, als dieser weitergehen wollte. Die Jagdhunde packten die kleinen Hunde, sodass diese später eingeschläfert werden mussten. Die Hundebesitzerin hat den Angriff auf ihre Hunde selbst provoziert, weshalb bereits das für den Anspruch auf Trauerschmerz vorausgesetzte qualifizierte Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) nicht vorliegt, sodass die Frage, ob für den Tod von (Haus)Tieren Schadenersatz zustehen würde, nicht abschließend beurteilt wurde. [OGH 18.02.2020, 10 Ob 3/20v]