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Zahnärztliche Aufklärung bei Implantaten

28.09.2016

Ein Zahnarzt muss grundsätzlich den Patienten mündlich über die wesentlichen Risiken eines Eingriffes aufklären. Bei der geplanten Einsetzung eines Zahnimplantates kann eine schriftliche Risikoaufklärung ausreichend sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Zahnarzt dem Patienten einige Tage vor dem Ersteingriff eine umfangreiche und detaillierte Aufklärung mit der Aufforderung aushändigt, diese sorgfältig zu lesen und bei Einverständnis eigenhändig unterschrieben zurückzugeben. Behauptet der Patient, dass er den Inhalt der Aufklärungsformulare weder gelesen, noch anderweitig zur Kenntnis genommen hat, so ist dies unerheblich, falls er nicht plausibel erklärt, warum er die Schriftstücke gleichwohl unterschrieben zurückgeberacht hat. [OLG Koblenz 13.11.201, 5 U 825/14]