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Wichtiger Grund für die Kündigung eines Kreditvertrages

28.09.2016

Ein wichtiger Grund, der die Aufrechterhaltung eines Kreditvertragsverhältnisses unzumutbar macht, liegt vor, wenn er auf eine unzureichende Besicherung oder vertragswidrige Nichterfüllung der bedungenen Sicherung gestützt wird. Der dadurch entstandene Vertrauensverlust der Bank in den Kreditnehmer bzw. die durch die Deckelungslücke gefährdete Kreditrückzahlung macht die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist ein allgemeiner Grundsatz im Zivilrecht und besteht unabhängig davon, ob ein solcher Grund konkret und ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Unter Umständen ist eine Kündigung auch bei vereinbarter Unkündbarkeit möglich. [OGH 20.10.2015, 4 Ob 190/15t]