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Werbung mit 5-jähriger Garantie

24.03.2017

Die Werbung mit einer 5-jährigen Garantie in einem Online-Shop oder auf einer Online-Handelsplattform ohne Angabe der Garantiebedingungen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Da Art 246a § 1 S 1 Nr 9 EGBGB nicht zwischen Werbung mit einer Garantie und Garantieerklärung unterscheidet, bedarf es der Angaben zu den Garantiebedingungen auch dann, wenn es sich lediglich um Werbung mit einer Garantie handelt. [OLG Hamm 25.08.2016, 4 U 1/16]

► Deutsches Recht! In Österreich dürften sich je nach Fallgestaltung ähnliche Ergebnisse ergeben.