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Vorsteuerabzug - auch für Rechnungen ohne Steuernummer und UID-Nummer berechtigt

14.12.2016

Nach einer Außenprüfung lehnte das Finanzamt den Vorsteuerabzug für Provisionsabrechnungen für die Handelsvertreter ab. Das Unternehmen ergänzte dann die Rechnungen um die Steuer- und UID-Nummer. Eine Berichtigung ist zulässig. Diese wirkt auch insoweit zurück, dass das Vorsteuerabzugsrecht nicht eingeschränkt wird und nicht verweigert werden darf. Eine Sanktionierung, dass der Vorsteuerabzug erst im Jahr der Berichtigung zustünde, entspricht nicht dem EU-Recht (RL 2006/112). [EuGH 15.09.2016, C-518/14 vom 15.09.2016 - Senatex]