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Verrechnung von € 3,80 pro Liter für Nachtanken bei Mietautos ist zulässig

01.03.2018

Der OGH hat die Klausel, der zufolge Mieter bei Rückgabe des Autos fehlenden Kraftstoff in Höhe von € 3,80/l ersetzen müssen, für rechtmäßig erkannt. Da 90% aller Mieter das Auto mit vollem Tank retournieren, verursacht das zusätzliche Nachtanken erheblichen Mehraufwand für den Vermieter. Die Klausel lastet den Kunden zudem kein Zahlungsrisiko auf, welches im Vorhinein nicht abschätzbar wäre, sondern führt nur dann zu einer höheren Belastung, wenn auch die Abweichung vom vertraglich geschuldeten Verhalten höher ausfällt und ist insofern geeignet die vertraglichen Pflichten der Mieter zu verstärken. [OGH 24.08.2017, 4 Ob 143/17h]