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Verbot des Pflegeregresses auch auf Sachverhalte, die sich vor dem 01.01.2018 ereigneten, anwendbar

26.02.2019

Der seit 01.01.2018 verbotene Pflegeregress ermöglichte den Zugriff sowohl auf das Vermögen der in stationäre Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Person und deren Erben als auch deren Angehörigen und Geschenknehmern. Der OGH stellte fest, dass dieses Verbot auch auf Sachverhalte Anwendung findet, die sich vor dem 01.01.2018 ereignet hatten und auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen wahrzunehmen ist. [OGH 30.04.2018, 1 Ob 62/18a]