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Unzulässiges GPS-Ortungssystem im Dienstfahrzeug des Arbeitnehmers

27.07.2020

Die Arbeitgeberin hatte in das Dienstfahrzeug eines Außendienstmitarbeiters ein GPS-Ortungssystem eingebaut, das die Daten ununterbrochen, auch in der Freizeit des Arbeitnehmers übertrug. Das System konnte auch erkennen, wann die Zündung eingeschaltet war. Die Daten konnten jederzeit über das Internet von sämtlichen dem Kläger übergeordneten Mitarbeitern abgerufen werden. Es gab dazu mangels Betriebsrats keine Betriebsvereinbarung. Den Aufforderungen des Klägers, die Überwachung zumindest in der Freizeit zu unterlassen, kam die Arbeitgeberin nicht nach. Dem Kläger wurde ein immaterieller Schadenersatz in Höhe von € 400 monatlich zugesprochen, weil die Beklagte rechtswidrig und schuldhaft in einem erheblichen Ausmaß in die Privatsphäre des Klägers, nämlich seinen höchstpersönlichen Lebensbereich eingriff. [OGH, 22.01.2020, 9 ObA 120/19s]