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Überlassungen von Daten an Cloud-Dienstleister

28.09.2016

Genehmigungen für die Weitergabe von personenbezogenen Daten ins Ausland werden von der Datenschutzbehörde ausgestellt. In letzter Zeit häufen sich Überlassungen an Cloud-Dienstleister ins Ausland. Cloud-Dienstleister sind Unternehmen, die ihren Kunden Speicherkapazität für deren Daten auf Cloud-Servern zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um eine Überlassung an Dienstleister iSd § 4 Z 5 und Z 11 DSG 2000. Die Genehmigung wird derzeit unter der Bedingung erteilt, dass das in den Standardvertragsklauseln zugesicherte Sicherheitsniveau der abgeschlossenen Standardvertragsklauseln und anderer einschlägiger Verträge eingehalten wird. Kann der Dienstleister nicht die Sicherheit seiner Cloud-Technologie gewährleisten, so muss das Dienstleistungsverhältnis gelöst werden. Die Unzuverlässigkeit kann insbesondere durch Urteile zuständiger Gerichte oder eine negative Bewertung durch die Art 29-Datenschutzgruppe oder andere namhafte Datenschutz- und Datensicherheitsorganisationen nachgewiesen werden. [DSB Newsletter 3/2016]