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Trauerschaden bei Tod durch Ablehnung von Blutkonserven

09.11.2017

Die Ehefrau des Klägers wurde im Zuge des vom Beklagten allein verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Als Zeugin Jehovas verweigerte sie die medizinisch notwendigen Blutkonserven und verstarb deshalb. Ihr Ehemann verlangte vom Beklagten Trauerschmerzengeld und den Ersatz der Begräbniskosten. Die religiös motivierte Weigerung eines Unfallopfers sich mit Blutkonserven behandeln zu lassen, ist zwar rechtmäßig, begründet aber eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten (§ 1304 ABGB). Da es bei der Beurteilung der Frage nach dem rechtmäßigen Alternativverhalten der Geschädigten allein auf den rechnerischen und nicht auf den realen Schaden ankommt, wurde der Klage stattgegeben. Die Behandlung der schweren Verletzung hätte nämlich rechnerisch zu einem größeren Schaden geführt als der Tod des Unfallopfers. [OGH 31.08.2016, 2 Ob 148/15a]