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Sittenwidrige Abfindungsklausel im GmbH-Gesellschaftsvertrag

14.12.2016

Regelt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Abfindung ausscheidender Gesellschafter nicht, so hat der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf den Verkehrswert des Geschäfts-anteils. Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag gewährt dem ausscheidenden Gesellschafter, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wird, nur eine Abfindung unter dem Verkehrswert. Der OGH erachtet diese Regelung als nichtig, da sie die Gläubiger des Gesellschafters in sittenwidriger Weise benachteiligt. [OGH 23.10.2015, 6 Ob 65/15z]