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Schmerzensgeld für Angehörigentod auch für Schmerzen ohne Krankheitswert

17.05.2016

Im vorliegenden Fall wurden seelische Schmerzen durch den Tod eines Angehörigen ausgelöst. Das beanspruchte Schmerzensgeld ist global zu bemessen, unabhängig, ob der seelische Schmerz Krankheitswert aufweist oder nicht. Der Krankheitswert wirkt sich jedoch erhöhend auf die Bemessung des Schmerzensgeldes aus. [OGH 09.09.2015, 2 Ob 143/ 15s]

 

Arbeit alle Bezüge und Vorteile aus dem Dienstverhältnis. [VwGH 10.02.2016, 2013/15/0128]

 

Keine rückwirkende Einlage von bereits eingetretenen Verlusten: Eingelegte Wirtschaftsgüter (hier: Aktien aus dem Privatvermögen) sind nach der Grundregel des  6 Z 5 EStG mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zuführung zum Betriebsvermögen anzusetzen. Eine Rückwirkungsfiktion gemäß § 23 Abs 2 iVm § 13 UmgrStG kommt nicht in Betracht. Einen Kursverlust von Aktien auf diese Weise steuerlich zu verwerten, ist unzulässig. Dies widerspricht ertragssteuerrechtlichen Grundsätzen. [VwGH 20.01.2016, 2012/13/0013]

 

Gesundheitsrecht

Die Bezeichnung „Klinik“ oder „Augenklinik“ für eine augenärztliche Praxis ist irreführend: Ein Facharzt für Augenheilkunde, der seine Ordination als „Klinik“ bzw. „Augenklinik“ bezeichnet, verstößt dadurch gegen § 2 UWG, weil diese Bezeichnung irreführend im Sinne dieser Bestimmung ist. Der durchschnittliche Patient verbindet mit der Bezeichnung „Klinik“ ein Krankenhaus oder eine Bettenstation und nicht eine Ordination. [OGH 11.08.2015, 4 Ob 134/15g]

 

Schmerzensgeld für Angehörigentod auch für Schmerzen ohne Krankheitswert: Im vorliegenden Fall wurden seelische Schmerzen durch den Tod eines Angehörigen ausgelöst. Das beanspruchte Schmerzensgeld ist global zu bemessen, unabhängig, ob der seelische Schmerz Krankheitswert aufweist oder nicht. Der Krankheitswert wirkt sich jedoch erhöhend auf die Bemessung des Schmerzensgeldes aus. [OGH 09.09.2015, 2 Ob 143/ 15s]

Gilt gleichermaßen bei einem Unfalltod oder einer Fehlbehandlung!