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Schiedsvereinbarungen mit indischen Parteien

14.12.2016

Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist in Indien besonders schwierig, wenn die Schiedsvereinbarung vor dem sog. Baltico-Urteil vom 07.09.2012 geschlossen wurde. Die inhaltliche Überprüfbarkeit und Aufhebungsbefugnis von ausländischen Schiedssprüchen durch indische Gerichte wurde im Baltico-Urteil vom indischen Supreme Court bestätigt. Das indische Schiedsrecht ist somit zweigeteilt: Indische Gerichte haben Schiedsvereinbarungen, die vor dem Baltico-Urteil geschlossen wurden, anders auszulegen als Schiedsvereinbarungen, die danach geschlossen wurden. Der ordre Public-Vorbehalt für die Aufhebung von Schiedssprüchen wird seit dem Inkrafttreten des Arbitration Amendment Act 2015 vom 23.10.2015 enger ausgelegt. Dieser gilt jedoch nur für Schiedsverfahren, die nach diesem Tag eingeleitet werden. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, eine neue Schiedsvereinbarung mit indischen Parteien zu treffen. [Arbitration and Conciliation Amendment Ordinance 2015, 23.10.2015]