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Schadenersatzanspruch der Eltern bei unfallbedingt späteren Studienbeginn des Kindes

26.02.2019

Wegen der bei einem Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen war es der Tochter der Kläger nicht möglich, die Aufnahmeprüfung zum Medizinstudium anzutreten. Dies führte dazu, dass sich der Studienbeginn um ein Jahr verzögerte. Weil es sich nicht um einen Drittschaden, sondern eine Schadensüberwälzung handelt, muss der Schädiger entweder für den Mehraufwand des Unterhalts der Eltern oder für den Verdienstentgang der Tochter wegen des verzögerten Eintritts in das Berufsleben haften. [OGH 25.04.2018, 2 Ob 18/18p]