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Schadenersatz wegen manipulierter Software bei Diesel-PKW

26.02.2019

Der Schaden beim Erwerb eines PKW mit Manipulationssoftware liegt entweder darin, dass der Getäuschte infolge des Betrugs einen ihm nachteiligen Vertrag geschlossen hat oder darin, dass er infolge des aufgrund des Irrtums geschlossenen Vertrags einen anderen vorteilhaften Vertrag nicht eingegangen ist. Stellt sich heraus, dass der Käufer den PKW auch bei Kenntnis der Software zu denselben Bedingungen gekauft hätte, gebührt ihm kein Schadenersatz. [OGH 18.07.2018, 5 Ob 62/18f]