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Schadenersatz für entstehende Kosten bei falscher Zuordnung eines Sparbuchs durch Bank

27.07.2020

Die Bank hatte fälschlicherweise nicht den wahren Kunden, sondern dessen Bruder als Inhaber eines Sparbuchs registriert. Der Kläger begehrte den Ersatz der Anwaltskosten des aufgrund der Anzeige der Bank eingeleiteten Strafverfahrens. Die Bank trifft nicht nur gegenüber Kunden, sondern auch gegenüber Personen, die ihre Berechtigung nachweisen oder das Sparbuch unter Nennung des Losungsworts vorweisen, vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten und haftet für daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche. [OGH 28.01.2020, 4 Ob 209/19t]