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Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag unbefristet möglich

27.07.2020

Der Kläger schloss im Jahr 2001 eine Lebensversicherung mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren ab. Er war bei Vertragsabschluss nicht über das nach dem Versicherungsvertragsgesetz bestehenden Rücktrittsrecht informiert worden. Im Jahr 2017 erklärte der Kläger seinen Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Der OGH entschied auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung des EuGH, dass das einem Versicherungsnehmer wegen fehlerhafter Belehrung zustehende Rücktrittsrecht unbefristet ist und nicht verjährt und dem Sicherungsnehmer nicht lediglich der Rückkaufswert, sondern jener der gesamten Prämien abzüglich Risikokosten zurückzuzahlen ist. [OGH, 19.02.2020, 7 Ob 19/20z]