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Referenzgebiet für Lagezuschlag

01.03.2018

Die für den Lagezuschlag der Mietzinsobergrenze heranzuziehende Wohnungslage ist, um dessen (Über-)Durchschnittlichkeit festzustellen, weder in Relation zum gesamten Wiener Stadtgebiet noch zum jeweiligen Gemeindebezirk zu setzen, sondern zu jenen Teilen des Stadtgebiets, die einander „nach der Verkehrsauffassung in ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und daher ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet darstellen“. Somit rechtfertigt eine für das Referenzgebiet gewöhnliche Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und die Möglichkeiten der Nahversorgung (im vorliegenden Fall dem 5. Gemeinde-bezirk) nicht die Annahme einer überdurchschnittlichen Lage und somit eines Lagezuschlags. [OGH 20.11.2017, 5 Ob 74/17v]