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Product-Key-Zusendung

24.03.2017

Microsoft machte neben Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung seines Markenrechts auch urheberrechtliche Ansprüche gegen die Beklagte wegen Anbietens eines Product-Keys an Dritte geltend. Mit diesem Product-Key sollte die Vervielfältigung verschiedener Versionen des Computerprogramms „Microsoft Windows 7“ gestattet werden. Die Beklagte handelte über die Internetplattform „Ebay“ mit Microsoft Computerprogrammen und vertreibt ihre Produkte in einem eigenen Webshop. Hierin liegt möglicherweise ein Wettbewerbs- aber jedenfalls kein Urheberrechtsverstoß. Die bloße Zusendung eines Product-Keys für ein Computerprogramm ist keine Urheberrechtsverletzung und begründet keine Auskunfts- und Schadenersatzansprüche. [OLG München 22.09.2016, 29 U 3449/16]