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Online-Flugbuchung: Unvermeidliche Zuschläge sind stets auszuweisen und zusätzliche Gebühren für Kreditkartentypen unzulässig

27.08.2018

Der Betreiber eines Online-Flugbuchungsportals hat Entgelte und Zuschläge, die jedenfalls anfallen, in jeder Phase vollständig auszuweisen. Fakultative Zusatzleistungen sind hingegen erst mit „Beginn des Buchungsvorgangs“ (wenn also bereits ein bestimmter Flug ausgewählt wurde) und nicht bereits bei der erstmaligen Anzeige der Suchergebnisse anzugeben. Dies wäre andernfalls zu unübersichtlich. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Kosten für aufzugebende Gepäckstücke, die nicht stets im Preis inbegriffen sein müssen. Das Veranschlagen von zusätzlichen Gebühren („Servicepauschale“) für die Verwendung von bestimmten Typen von Kreditkarten verstößt gegen das Zahlungsdienstgesetz und ist demgemäß nicht zulässig. [OGH 22.03.2018, 4 Ob 169/17g]