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OGH prüft die Mindeststandards des "Basiskontos"

01.10.2019

Seit September 2016 hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Sitz in der EU unabhängig von seinem Wohnort einen Anspruch, ein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen. Das Konto ist in Euro anzubieten und hat alle praktisch wichtigen Zahlungsdienste aufzuweisen. Davon umfasst sind unter anderem auch online Verwaltung und Zahlung. Das Entgelt darf inklusive Nebengebühren maximal € 80,00 betragen. Ein Kreditinstitut darf nur unter den im Gesetz umschriebenen Voraussetzungen (beispielsweise Insolvenzeröffnung) den Antrag auf Eröffnung ablehnen. [OGH 24.01.2019, 9 Ob 76/18v]