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Neue Verfahrensregeln bei der ICC

14.12.2016

Mit 01.03.2017 treten neue Regeln für ICC-Schiedsverfahren in Kraft. Die Gründe für Entscheidungen über Anfechtungen von Schiedsrichtern werden künftig bekannt gegeben. Die Ernennung von Schiedsrichtern erfolgt auch künftig für Unternehmen, die als staatsnahe angesehen werden, auf Vorschlag durch den Schiedsgerichtshof und nicht auf Vorschlag eines nationalen Komitees, das Verfahren soll dadurch beschleunigt werden, dass die Terms-of-Reference (der Schiedsauftrag) bereits binnen 30 Tagen vorliegen soll. Wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Schnellverfahrens für Klagen bis zu einem Streitwert von USD 2 Mio. In solchen Verfahren soll grundsätzlich nur ein Einzelschiedsrichter ernannt werden. Nach Ernennung des Schiedsrichters können keine neuen Klagen und Gegenklagen mehr eingereicht werden, es sei denn, das Schiedsgericht lässt diese zu. Binnen 15 Tagen nach Übergabe der Akten soll eine Case-Management Conference mit den Parteien erfolgen. Anträge auf Urkundenherausgabe können abgelehnt werden, der Umfang von Schriftsätzen und ihre Anzahl sowie der Umfang von schriftlichen Zeugenerklärungen beschränkt werden. Zeugenanhörungen können per Videokonferenz oder Telefon erfolgen. Das Schiedsurteil soll binnen 6 Monaten nach der Case-Management-Conference ergehen.