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Negative Feststellungsklage bei Mahnschreiben des Gegners

27.07.2020

Fordert der Verfasser eines Schreibens die Zahlung von Schadenersatz, so gibt er damit zu erkennen, sich eines Anspruchs gegen den Adressaten zu berühmen. Der Adressat kann in diesem Fall eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen des behaupteten Anspruchs einbringen, weil bei einer möglichen künftigen noch nicht erfolgten Geltendmachung eines Leistungsanspruchs einer Partei dem Gegner nicht zugemutet werden kann, so lange in der Unsicherheit seiner Lage zu verbleiben, bis er selbst belangt wird. [OGH 24.01.2020, 8 Ob 137/19h]