header_1000x205_1000x0.jpg->description

Link eines Privatradios auf einer Internetplattform – Beeinträchtigung des Senderechtes

17.05.2016

Ein Privatradio wird terrestrisch ausgestrahlt und im Internet im Weg des Streaming abrufbar gemacht. Ein anderes Unternehmen stellt auf einer Internetplattform eine Vielzahl von Links zu frei zugänglichen Streams von Digital-radioanbietern zur Verfügung. Nach Anklicken eines Links, aber vor Hörbarwerden des gewählten Programms, wird ein Werbespot geschalten, mit dem Einnahmen erzielt werden. Dadurch wird aber die Preroll-Werbung der Betreiberin des Privatradios unterdrückt. Der OGH hat entschieden, dass eine derartige Verlinkung auf das Programm eines Web-Radios eine Verletzung des Senderechtes nach § 76a UrhG darstellt. Dies, weil dadurch Nutzungsbedingungen umgangen werden (hier Umgehung der eigenen Preroll-Werbung des Senders). Dass die Musik-Inhalte theoretisch auch ohne die Verwendung des Links erreicht werden könnten, ändert an der Rechtsverletzung nichts. [OGH 23.02.2016, 4 Ob 249/15v]