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Liebhaberei bei Instandhaltungskosten: Prognoserechnung maßgeblich

27.08.2018

Liebhaberei ist nur auszuschließen, wenn laut einer die ersten 20 Jahre umfassenden Prognoserechnung die Vermietung einer Eigentumswohnung – welche zu laufenden Verlusten führt – im Ergebnis einen Gewinn erzielt. Das Bundesfinanzgericht setzte jene Beträge an, die sich während der gesamten Nutzungsdauer (Lebenszyklus) des Gebäudes zur Instandhaltung, verteilt auf die in den Prognosezeitraum entfallenden Jahre, ergeben. Es sind aber nur solche Beträge als Werbungskosten anzusetzen, von denen zu erwarten ist, dass sie im 20-jährigen Prognosezeitraum tatsächlich anfallen werden. [VwGH 27.11.2017, Ro 2016/15/0007]