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Kündigungsanfechtung bei Widerspruch durch Betriebsrat

27.07.2020

Die Kündigungsanfechtung steht bei einem Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung primär dem Betriebsrat, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, nur dem Betriebsrat zu. Äußert sich der Arbeitnehmer dem Betriebsrat gegenüber weder vor der Kündigung noch während der danach laufenden Frist dahingehend, dass er eine Anfechtung wünscht oder mit einer solchen einverstanden ist, so steht nach Ablauf der Frist weder dem Betriebsrat noch dem Arbeitnehmer die Anfechtung offen. [OGH 24.01.2020, 8 ObA 48/19w]