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Kostenerstattungsansprüche nach Stundensatz

09.11.2017

Schiedsgerichte können auch bei rein inländischen Schiedsverfahren Kostenerstattungsansprüche in Höhe der angefallenen, nach Zeitaufwand berechneten Anwaltshonorare zusprechen. Sie sind im Gegensatz zu staatlichen Verfahren nicht auf ein sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergebendes Honorar beschränkt. Der Zeitaufwand bzw. die Kosten müssen zudem nur glaubhaft gemacht werden. [OLG München 04.07.2016, 34 Sch 29/15]

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