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Kontoführungsspesen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden

26.02.2019

Aus dem Transparaenzgebot des KSchG ergibt sich, dass der Verbraucher von Beginn an über die maßgeblichen Einflüsse (Indizes) für Entgelterhöhungen informiert werden muss, um die Auswirkungen einer Klausel verstehen zu können. Die Formulierung „Veränderungen der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Rahmenbedingungen“ ist aufgrund der für den Verbraucher völlig unklaren Reichweite jedenfalls intransparent und demnach nicht geeignet, als Grundlage für eine Entgelterhöhung zu dienen. [OGH 25.04.2018, 9 Ob 73/17a]