header_1000x205_1000x0.jpg->description

Keine Kleinunternehmerregelung bei unterjährigem Zuzug nach Österreich

01.10.2019

Ein in Deutschland wohnender Dienstnehmer bezog neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus der Vermietung zweier Wohnungen in Österreich. Der Dienstnehmer verlegte unterjährig seinen Wohnsitz nach Österreich. Nach Art 283 Abs 1 lit c der Mehrwertsteuersystemrichtlinie darf die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung, der gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG Umsätze der Kleinunternehmer (bis € 30.000,00 im Jahr) steuerfrei sind, nur für jene Monate zur Anwendung kommen, in denen der Steuerpflichtige im Inland ansässig ist. [VwGH 31.09.2019, Ra 2017/15/0034]