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Keine Auskunftspflicht eines Plattformbetreibers über Nutzerkontaktdaten

09.11.2017

Eine deutsche Filmverwerterin klagt eine Internetplattform, auf der die Nutzer audiovisuelle Beiträge einstellen und Dritten unentgeltlich zugänglich machen können, auf Auskunftserteilung über bestimmte Daten eines Nutzers. Dieser hatte auf der Plattform urheberrechtlich geschützte Filme ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht. Die Klage wurde abgewiesen, weil es für einen Auskunftsanspruch über Kontaktdaten und IP-Adressen von Urheberrechtsverletzern keine gesetzliche Grundlage gibt und eine solche auch nicht durch Analogie begründet werden kann. [LG Frankfurt 03.05.2016, 2-3 O 476/13 (nicht rechtskräftig)]