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Kein Verwaltungsstrafverfahren, wenn Ermittlungsverfahren nach StPO eingestellt wurde

17.05.2016

Nach dem Absturz eines ungesicherten Arbeitnehmers aus 12m Höhe wird gegen den Arbeitgeber wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in einem strafrechtlichen Verfahren ermittelt. Nach dem Ermittlungsverfahren wird das Verschulden des Arbeitgebers verneint und diese nach § 190 Z 1 StPO rechtskräftig eingestellt. Eine weitere Verfolgung des Arbeitgebers in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Arbeitnehmerschutz ist unzulässig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft entfaltet nämlich Sperrwirkung wegen dem Doppelbestrafungsverbotes. [VwGH 29.05.2015, 2012/02/0238]