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Kapitalabfluss-Meldegesetz

17.05.2016

Im Zuge der Steuerreform wurde das Kapitalabfluss-Meldegesetz erlassen. Dieses unterscheidet zwischen Kapitalabflüssen und Kapitalzuflüssen. Zweck der Meldepflicht ist es, Kapitalabflüsse von österreichischen Konten und Depots ins Ausland zu entdecken und dadurch sicherzustellen, dass mögliche Umgehungshandlungen entdeckt werden. Dies insbesondere bis zur Implementierung des Kontenregisters und der geplanten Konteneinschau. Zweck der Kapitalzufluss-Meldepflicht ist, Kapitalzuflüsse aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft (CH) und dem Fürstentum Liechtenstein (FL) zu entdecken. Es sollen vor allem jene Kapitalzuflüsse entdeckt werden, die im Vorfeld der jeweiligen Steuerabkommen zur Verhinderung der Regulierung oder Offenlegung getätigt werden. [BGBl. I Nr. 116/2015 – Kapitalabfluss-Meldegesetz]