header_1000x205_1000x0.jpg->description

ImmoESt: Bewohnen der Hauptwohnsitz-Eigentumswohnung für Steuerbefreiung ausreichend

27.08.2018

Gemäß § 30 Abs 2 Z 1 lit. b EStG sind Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen steuerbefreit, wenn sie dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Der Revisionswerber hatte eine Genossenschaftswohnung seit dem Jahr 2007 gemietet und Ende des Jahres 2012 im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung der Wohn-anlage daran käuflich Wohnungseigentum erworben. Im November 2013 verkaufte er sie schließlich. Der VwGH sprach aus, dass weder aus dem Wortlaut, der lediglich auf die durchgehende Nutzung als Hauptwohnsitz und nicht auf einen bestimmten Rechtstitel (z.B. Eigentum) abstellt, noch aus dem Sinn des Gesetzes, welcher auf die Finanzierbarkeit eines neuen Hauptwohnsitzes abzielt, hervorgeht, dass für die Steuerbefreiung die Wohnung über den gesamten Zeitraum, in dem sie als Hauptwohnsitz dient, auch im Eigentum der Person stehen müsse. Die Steuerbefreiung war daher anwendbar. [VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/0005]