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Heilung eines Formmangels beim GmbH-Gesellschaftsvertrag

28.09.2016

Durch die Eintragung in das Firmenbuch ist ein Formmangel des Gesellschaftsvertrages einer GmbH als geheilt zu betrachten. Da § 216 AktG die fehlende Notariatsaktform der Sat-zung einer Aktiengesellschaft nicht als Grund für die Nichtigkeitsklage nennt, wird daraus der Schluss gezogen, dass der Formmangel im Eintragungsverfah-ren durch die rechtskräftige Eintragung im Firmenbuch heilt. Für die GmbH muss im Hinblick auf die in § 10 Abs 3 FBG angeordnete sinngemäße Geltung des § 216 Abs 1 AktG das Gleiche gel-ten. Diese Formvorschrift bezweckt auch den Schutz des Rechtsverkehrs. [OGH 23.02.2016, 6 Ob 207/15g]