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Hauptwohnsitzmeldung kommt für steuerrechtliche Hauptwohnsitzbefreiung nur Indizwirkung zu

01.10.2019

Der Wohnungseigentümer verkaufte im Jahr 2013 seine Eigentumswohnung und machte dafür die Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG geltend. Das Finanzamt verwehrte die Befreiung, weil der Eigentümer seinen Hauptwohnsitz innerhalb des letzten Jahres zwei Monate lang nicht in dieser Wohnung gemeldet hatte und es deshalb davon ausging, dass der Eigentümer nicht mindestens 24 Monate durchgehend seinen Hauptwohnsitz in der veräußerten Wohnung begründet hatte. Der VwGH führte dazu aus, dass jemand einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschrift dort hat, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Hat er mehrere Wohnsitze, ist Hauptwohnsitz im Sinne dieser Vorschrift jener, zu dem tatsächlich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Die melderechtliche Wohnsitzmeldung ist in diesem Zusammenhang nur ein Indiz. Das Bundesfinanzgericht traf hierzu keine geeigneten Feststellungen. Der VwGH hob die Entscheidung auf. [VwGH 27.02.2019, Ra 2018/15/0111]