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Haftung von Amazon-Händlern

14.12.2016

Die Tätigkeit als Anbieter auf der Handelsplattform Amazon stellt ein gefahrerhöhendes Verhalten dar. Wer unter einer ASIN bei Amazon dauerhaft oder nach zeitlicher Unterbrechung erneut Artikel anbietet, ist zur Prüfung und Überwachung dieses Angebots auch hinsichtlich selbständig von Dritten an seinem Angebot auf Amazon-Marketplace vorgenommener Veränderungen der Produktbeschreibungen verpflichtet (Störerhaftung). Diese Prüfungspflicht der Händler auf Amazon-Marketplace besteht, ohne dass zuvor ein Hinweis auf eine Rechtsverletzung durch ein bestimmtes Angebot erfolgen muss. Händler, die jedenfalls über nahezu zwei Wochen keine entsprechende Überprüfung vornehmen, verletzen ihre Prüfpflicht. Das Anhängen an eine fremde ASIN-Nummer stellt eine Markenrechtsverletzung und eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware dar, sofern die Marke eines Dritten für eigene Angebote mit anderen Produkten verwendet wird. [BGH  03.03.2016, I ZR 140/14]