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Günstigere Besteuerung bei Pensionsabfindungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

26.02.2019

Der all-einige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der für seine Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezog, hatte mit der Gesellschaft im Jahr 1995 einen Vertrag über eine Firmen-Alterspension geschlossen. Nach seiner Abberufung machte er von der vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, stattdessen den Barwert der Pension als einmalige Abfindung zu erhalten. Der VwGH sprach aus, dass das Ausscheiden als Geschäftsführer, da betriebliche Einkünfte vorlagen, eine Betriebsaufgabe und die Zahlung damit einen Aufgabegewinn, der nach § 4 Abs 1 EStG zu ermitteln ist, darstellt. Die Forderung ist damit als Übergangsgewinn Teil der außerordentlichen Einkünfte gemäß § 37 Abs 1 EStG, für welche sich der Steuersatz auf die Hälfte des Durchschnittssatzes ermäßigt. [VwGH 19.04.2018, Ro 2016/15/0017]