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Gewährleistungsausschluss im privaten Gebrauchtwagenhandel

27.07.2020

Auch beim privaten Kauf von Gebrauchtfahrzeugen umfasst ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht Mängel, deren Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesichert oder arglistig verschwiegen wurden. Verschleißerscheinungen, mit denen bei einem Fahrzeug dieser Art gerechnet werden muss, sind vom Gewährleistungsausschluss allerdings umfasst. Wenn der Verkäufer eines 10 Jahre alten VW-Busses mit 304.000 km mitteilt, dass Motorlager und Servopumpe defekt sind, kann nicht auf die grundsätzliche Verkehrs- und Betriebstauglichkeit dieses PKW geschlossen werden. [OGH 27.02.2020, 8 Ob 111/19k]