header_1000x205_1000x0.jpg->description

Formfreier Verzicht auf Ansprüche aus dem Abtretungsverbot wirksam

09.11.2017

Mit dieser Entscheidung folgt der OGH der herrschenden Meinung in der Literatur, dass gemäß § 76 Abs 2 GmbHG nur die (künftige) Übertragung eines GmbH-Geschäfts-anteils notariatsaktpflichtig ist, der Verzicht auf Ansprüche aus einem Abtretungsangebot jedoch auch formfrei gültig ist. Dafür sprechen der Wortlaut der Bestimmung sowie der Zweck (Immobilisierung der Anteile, Übereilungsschutz des Erwerbers und Beweissicherung). [OGH 27.09.2016, 6 Ob 31/16a]