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Flugverspätung: Schadenersatz für Arbeitgeber?

17.05.2016

Der Arbeitgeber bezahlt die Flugtickets der Dienstreise. Aufgrund des verspäteten Abfluges verpassen die Arbeitnehmer den Anschlussflug und kommen verspätet am Ziel an. Dem Arbeitgeber entstanden dadurch Mehrkosten. Der EuGH hat zur Schadenersatzforderung entschieden, dass Art 19 des Luftverkehrsübereinkommens von Montreal (Montrealer Übereinkommen MÜ) so auszulegen ist, dass auch dem Arbeitgeber der Verspätungsschaden zu ersetzen ist. Der Schaden ist mit einer Höchstgrenze (Art 22 MÜ) von umgerechnet € 5.170,82 pro Reisendem beschränkt 

[EuGH 17.02.2016, C-429/14 –Air Baltic]