header_1000x205_1000x0.jpg->description

Fehlende Baubewilligung berechtigt zur Rückforderung der Ablöse

28.09.2016

Der Mieter einer Geschäftsräumlichkeit baut diese ohne Baubewilligung in eine Wohnung um. Als er die Wohnung verlässt, verlangt er vom Nachmieter eine Investitionsablöse für die Umbauarbeiten. Als der Nachmieter Mängel am Bestandobjekt bemerkt, klagt er den Vormieter auf Rückzahlung eines Teiles der Investitionsablöse und auf Schadenersatz, der ihm aufgrund des Fehlens der Baubewilligung entstanden ist. Der OGH entschied, dass das Fehlen einer Baubewilligung sowie eine jederzeit widerrufbare Baubewilligung einen Rechtsmangel darstellen. Im Anwendungsbereich des MRG geht der Bereicherungsanspruch gemäß § 27 Abs 3 MRG den gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB vor. [OGH 11.08.2015, 4 Ob 117/15g]